Constitution?

Nein, der Fechtboden Zimmermann ist kein unabhängiger Staat mit eigener Verfassung...noch nicht. ;)

Scherz beiseite, man hätte auch "Code of Conduct" schreiben können, "Constitution" ist aber ein kleiner Wink in Richtung der Studentenverbindungen, deren Fechten und unseres aus derselben Wurzel stammen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Der Fechtboden distanziert hierbei klar von jedem rechtsradikalen Gedankengut, das sich traurigerweise in einigen Verbindungen eingeschlichen hat. Inspiration für unsere Constitution waren vielmehr die Corps, die das Toleranzprinzip nicht nur nennen, sondern auch leben, so wie es sein sollte.

Inhalt und Zusammenfassung

Die beiden Kernelemente unserer Constitution sind:

 

1. Toleranzprinzip

Dieses wird explizit so verstanden, dass auf dem Fechtboden jede*r willkommen ist, unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlechtsidentität (Gender) und sexueller Orientierung. Genauso jedwede religiöse, politische oder sonstige Weltanschauung, die mit dem vorigen Satz vereinbar ist. Diskriminierung oder gar Mobbing werden auf keinen Fall geduldet.

 

2. Freundschaftsprinzip

Die Scholar*innen des Fechtbodens verpflichten sich, sich sowohl während, wie auch außerhalb der Fechtstunden, freundschaftlich zu begegnen. Hierzu gehört unter anderem gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft.

Die vollständige Constitution...

...folgt am Ende dieses Absatzes auf Deutsch und Englisch. Wer sich nach der obigen Zusammenfassung denkt "Häh? Ist doch alles selbstverständlich!" , darf sich jederzeit bei uns willkommen fühlen. Leider ist es aber auch heute noch nicht zu allen durchgedrungen, dass Rassismus, Homophobie, Transphobie und sonstige intolerante Kleingeistigkeiten unter der Würde eines jeden denkenden Individuums sind. Daher wurden diese an sich tatsächlich selbstverständlichen Punkte zur Etablierung eines sicheren Raumes für alle Scholar*innen in dieser Form verschriftlicht. Mit der Teilnahme am Training gilt die Constitution als akzeptiert, bei groben Verstößen gegen die Prinzipien kann jederzeit ein Ausschluss erfolgen.

Constitution auf Deutsch

Constitution des
Fechtboden Zimmermann

 

§1. Zweckbestimmung: Der Fechtboden Zimmermann ist eine Vereinigung von Fechtern/-innen, deren Zweck das Studium, die Pflege, Ausübung und Verbreitung historischer und traditioneller Fecht- und Kampfkunst ist, mit besonderem Augenmerk auf dem Kreusslerschen Stoßfechten und dem Gedeckten Hiebfechten.

 

§2. Toleranzprinzip: Der Fechtboden distanziert sich von jeder diskriminierenden Geisteshaltung. Die Mitgliedschaft im Fechtboden steht allen Interessierten offen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Geschlechtsidentität (Gender) und sexueller Orientierung. Ferner sind alle religiösen und politischen Überzeugungen willkommen, die mit diesen Aussagen vereinbar sind.

 

§3. Freundschaftsprinzip: Die Mitglieder des Fechtbodens, von hier an traditionell "Scholar*innen" genannt, verpflichten sich, einander innerhalb und außerhalb des Trainings freundlich, respektvoll, und freundschaftlich zu begegnen. Bei Streitfällen ist ein persönliches, klärendes Gespräch zu suchen, in das die Trainingsleitung auf Wunsch als Vermittler involviert werden kann.

 

§4. Beendigung der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft im Fechtboden ist jederzeit von beiden Seiten freiwillig. Die Trainingsleitung behält sich den Ausschluss eines Mitglieds bei schwerwiegenden Gründen vor. Hierzu gehören grobe Verstöße gegen §2. und 3. sowie Gefährdung der Mitfechtenden.

 

§5. Statuten für den Trainingsbetrieb:

 

  • Regelmäßige Teilnahme am Training ist die Grundvoraussetzung für das Bestehen des Fechtbodens und daher von jedem/jeder Scholar*in erwünscht.

  • Im Falle zwingender Gründe, die eine Teilnahme unmöglich machen, ist die Trainingsleitung rechtzeitig zu informieren. Als rechtzeitig wird hiermit ein Zeitpunkt bis spätestens 75 Minuten vor Trainingsbeginn festgelegt.

  • Pünktliches Erscheinen zu den festgelegten Trainingszeiten ist anzustreben. Eine verspätete Teilnahme ist einer nicht-Teilnahme aber in jedem Fall vorzuziehen. Nach Möglichkeit ist die Trainingsleitung über unvermeidliche Verspätungen zu informieren.

  • Beim Fechten wie bei jedem Kampfsport können Verletzungen trotz größter Sorgfalt nicht immer zu 100 % ausgeschlossen werden. Durch die Teilnahme am Training akzeptiert dies der/die Scholar/-in.

  • Übungen mit der Waffe finden unter Aufsicht der Trainingsleitung statt, deren Anweisungen somit Folge zu leisten ist, um größtmögliche Sicherheit beim Training zu gewährleisten.

  • Das Stoßrappier sowie jede andere Übungswaffe nimmt beim Fechten die Stelle des Degens bzw. der entsprechenden anderen Echtwaffe ein. In Übungen ebenso wie im Contrafechten, auch Freifechten genannt, ist die eigene Waffe ebenso wie die des/der Partner*in bzw. des/der Gegner*in mit demselben Respekt zu behandeln, als wäre diese spitz bzw. scharf.

  • Über die Befähigung zum Contrafechten eines/einer Scholar*in entscheidet die Trainingsleitung. Grundvoraussetzung ist hierfür aber stets Fechtmaske, Fechthandschuhe und Fechtjacke, ggf. Beinschutz und Tiefschutz. Zusätzliche Schutzmittel für schwerere Waffen insbesondere beim Hiebfechten finden ebenfalls Verwendung. Jede/r Scholar/-in hat sich eigenverantwortlich um den einwandfreien Zustand der eigenen Schutzmittel und Übungswaffen zu kümmern.

  • Erfahrenere Scholar*innen haben gegenüber weniger Erfahrenen Fürsorge und Geduld walten zu lassen. Gegenseitige Hilfe ist erwünscht, im Zweifel sind Fragen aber an die Trainingsleitung zu richten.

  • Bei Übungen ebenso wie im Contrafechten sollen alle Parteien stets Kontrolle über ihre Aktionen haben und gegenseitig für die Vermeidung von Verletzungen Sorge tragen. Über die Intensität des Contrafechtens ist sich ggf. abzusprechen. Hierzu gehört u.a. ob Desarmaden und ringerische Aktionen gestatten sein sollen.

 

§6. Statuten für die Trainingsleitung:

  • Der Begründer des Fechtbodens, Tobias Zimmermann, hat mit Zustimmung der Scholaren zum Zeitpunkt der Niederschrift dieser Constitution den Status der Trainingsleitung inne, und zwar solange er Willens und im Stande ist, dieser Position nachzukommen.

  • Erfahrungen und Meinungen sowie Sachkenntnis der Scholar*innen sollen in allen Belangen des Fechtbodens miteingebracht werden. Die Trainingsleitung verpflichtet sich, keine Entscheidungen, die den Fechtboden betreffen, ohne deren Einbeziehung zu fällen.

  • Die Sicherheit der Scholar*innen ist immer von höchster Bedeutung. Die Trainingsleitung verpflichtet sich, auf selbige stets zu achten.

  • Die Hauptehre für den Fechtlehrer liegt darin, Schüler*innen heranzuziehen, die ihm/ihr gleichkommen oder ihn/sie nach Möglichkeit sogar übertreffen. Die Trainingsleitung verpflichtet sich, alle Scholar*innen nach bestem Wissen und Gewissen zu unterrichten und in ihrer Entwicklung zu fördern.

  • Die Trainingsleitung verpflichtet sich ferner, §2. und 3. zu achten und im Bedarfsfall auch durchzusetzen. Mobbing oder Belästigung auf dem Fechtboden oder durch eine/n Scholar*in ist in keinem Fall zu ignorieren oder zu dulden.

  • Über den Begründer des Fechtbodens hinaus gelten an den anderen Standorten außerhalb Münchens die zu diesem Zwecke ernannten Standortleiter als Trainingsleitung. Dies sind aktuell:

    - Florian Callian (Würzburg)

    - Ralf Lindner (Bremen)

    - Romain Meister (Lausanne)

  • Sollte die aktuelle Trainingsleitung ihren Verpflichtungen dauerhaft nicht mehr nachkommen können, so ist von den Scholaren/-innen eine neue Leitung mit 2/3 Mehrheit zu wählen, um den Fortbestand des Fechtbodens zu ermöglichen.

 

 

Stand: 30.03.2022

Constitution in English

Constitution of Fechtboden Zimmermann

 

 

§1. Goals and Definition: Fechtboden Zimmermann is a fencing club whose goal is the study, training and spreading of historical fencing and martial arts, with special focus on Kreusslerian Thrust-Fencing and Covered Cut-Fencing.

 

§2. Principle of Tolerance: Fechtboden Zimmermann distances itself from any discriminating world-views. Everyone is welcome to join the club, regardless of ethnic background, sex, gender, and sexual orientation. Furthermore, all religious and political beliefs that are not at odds with the above stated are also welcome.

 

§3. Principle of Friendship: The members of Fechtboden Zimmermann, from here on traditionally referred to as scholars, agree to behave in a friendly, respectful and amicable way to one another, be it during or outside of training. Personal disagreements are to be resolved through open, direct communication. If desired, the chief instructor can be involved in such talks as mediator.

 

§4. End of Membership: Membership in Fechtboden Zimmermann is a voluntary commitment from both sides at all times. The chief instructor reserves the right to exclude a scholar permanently in case of serious misconduct. Misconduct includes breaches of §2. an 3. as well a endangering fellow fencers.

 

§5. Statutes for the conduct of training:

 

  • Fechtboden Zimmermann exists through regular attendance of training sessions, which is thus asked of each scholar.

  • Should there be foreseeable reasons that make attendance impossible, the chief instructor is to be informed in time. A period of at least 75 minutes before the official beginning of training is hereby defined as "in time".

  • Scholars shall make an effort to come to training punctually. Being late is preferable to not attending in any case, however. The chief instructor is to be informed of delays, if possible.

  • As in any martial art, injuries can also occur in fencing even in spite of all precautions. By participating in training, the scholar accepts this.

  • Exercises with weapons are conducted under the supervision of the chief instructor, whose instructions must be heeded in order to ensure maximum safety during training.

  • The foil as well as any other training weapon takes the place of the live smallsword or respective other live weapon in training. During exercises as well as during free fencing,
    one´s own weapon as well the partner´s/opponent´s is to be treated with the same respect as if it were sharp.

  • The chief instructor will decide whether or not a scholar has gained the required level of skill for participating in free fencing. Adequate protective gear, including a fencing mask, gloves, jacket, leg protection, groin protection and chest protection, is mandatory for free fencing. Additional protective gear is to be used for heavier weapons, especially in cut-fencing. Each scholar is responsible for the adequate working condition of their protective gear and their weapon(s).

  • More experienced scholars must use moderation and be patient toward less experienced ones. Helping each other and giving feedback is encouraged. When in doubt, the chief instructor can be asked questions at all time.

  • In free fencing, all parties involved must be in control of their actions at all times and take care to avoid injuring one another. The desired intensity in free fencing is to be discussed beforehand, including but not limited to allowing or barring disarms and wrestling.

 

§6. Statutes for the chief instructor:

 

  • The founder of Fechtboden Zimmermann, Tobias Zimmermann, is accepted as chief instructor by all scholars at the time of writing of this constitution. He shall continue as such as long as he is willing and able to do so.

  • The experiences, views and expertise of the scholars shall be considered in all affairs of Fechtboden Zimmermann. The chief instructor commits themself to always include the scholars in all decisions regarding Fechtboden Zimmermann.

  • The safety of all scholars is paramount at all times. The chief instructor commits themself to always ensuring it to the best of their abiliities.

  • The main honor for a teacher of fencing is to train students to become their equals or even surpass them if possible. The chief instructor commits themself to teach all scholars to the best of their knowledge and to further their development as fencers.

  • Furthermore, the chief instructor commits themself to respecting and upholding §2. and §3., and to enforce them if need be. Any form of mobbing, harassment or other misconduct commited by a scholar during training or otherwise must neither be accepted nor ignored.

  • Apart from the founder of Fechtboden Zimmermann, the subsidiary instructors take the position of chief instructor in their respective place of teaching, and are held accountable to the same rules stated above. These are as of now:

    - Florian Callian (Würzburg)

    - Ralf Lindner (Bremen)

    - Romain Meister (Lausanne)

  • If, for any reason, the current chief instructor becomes permanently unable to fulfil their role, the scholars are to elect a new chief instructor by a 2/3 majority to ensure the continuation of Fechtboden Zimmermann.

 

 

 

Version: 30.03.2022